Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest nach der Gefahrstoffverordnung

Mit Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest eingeführt. Diese Sachkundenachweise gelten nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Die Geltungsdauer des Sachkundenachweises nach TRGS 519 … Weiterlesen