Asbest Gutachter Thomas Nowak

In dem Bereich Asbestuntersuchung, Asbestsanierungsplanung und -überwachung bin ich bereits seit 1988  als Gutachter erfolgreich tätig. Durch die Bestellung von der IHK Nürnberg als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Gutachter für den Fachbereich Asbestuntersuchungen erstelle ich sowohl für die Industrie und private Auftraggeber Asbestgutachten und bin als Gerichtsgutachter für den Fachbereich Asbestuntersuchungen bestellt und zugelassen Die Arbeiten werden bundesweit durchgeführt. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gern ein Angebot für eine Untersuchung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung auf asbesthaltige Bauprodukte, Asbest Materialuntersuchungen, Asbest Messungen, Sanierungskonzepte, Asbestsanierungsplanungen, Überwachung und Abnahme von Asbestsanierungsbaustellen.






Warum sollten Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Gebäude auf Asbest untersuchen lassen?

als Eigentümer:

  • es besteht eine rechtliche Verpflichtung basierend auf der Grundlage der Landesbauordnungen
  • basierend auf §242 BGB steht dem Mieter ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter über gesundheitsgefährdende Schadstoffe zu (siehe Gerichtsurteile)
  • zur Minimierung Ihre Haftungsansprüche von Mietern und Nutzern
  • zum Ausschluss von Gefährdung durch Asbest für Ihren Partner und Ihre Kinder bei Eigennutzung
  • damit Ihnen keiner arglistige Täuschung beim Verkauf der Immobilie vorwerfen kann (siehe Gerichtsurteile)
  • um Kostensicherheit bei Renovierungs- Sanierungs- und Umbauarbeiten zu erlangen und hier nicht durch einen Baustopp oder nicht eingeplante Kosten finanziellen Schaden zu erleiden
  • um Schadensersatzansprüche von Mietern und Nutzern zu minimieren
  • um die Risiken bei einem geplanten Hauskauf zu minimieren

 als Mieter, Nutzer

  • zum Ausschluss einer Gefährdung durch Asbest für sich selbst, Ihren Partner und Kinder
  • zur Vorsorge vor dem Einzug in eine neue Wohnung oder Haus
  • zur Feststellung einer Gesundheitsgefährdung durch Asbest
  • zur Beweissicherung für eine Klage gegen den Eigentümer
  • zur Feststellung von bestehenden und eventuell zukünftigen Schadensersatzansprüchen

Wie Sie unschwer aus vorstehenden Gründen erkennen können, ist es wichtig rechtzeitig eine Asbestuntersuchung durchführen zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei. Für die Anfrage über ein kostenloses Angebot für eine Asbestuntersuchung verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Asbestuntersuchung von Gebäuden

Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griechisch: asbestos = unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest eingesetzt z. B. für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte u.v.a. verwendet und eingesetzt.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über Eigenschaften und die wichtigsten Grundlagen in Zusammenhang mit dem Schadstoff Asbest.

Welche positiven Eigenschaften hat Asbest

  • Unbrennbarkeit
  • chemische Beständigkeit
  • elektrische und thermische Isolierfähigkeit
  • hohe Elastizität und Zugfestigkeit
  • Verspinnbarkeit (teilweise)
  • gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
  • Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)
  • Biobeständigkeit 20-30 Jahre (Chrysotil)

Welche Asbestarten gibt es?

  • Amosit (Braunasbest)
  • Aktinolith
  • Anthophylith
  • Chrysotil (Weißasbest)
  • Krokydolith (Blauasbest)
  • Tremolit

Hauptsächlich wurde jedoch von allen Asbestarten Weißasbest verwendet.

Wo kommt Asbest im Gebäude vor?

Bei Asbest unterscheidet man die Produkte nach der Rohdichte des Baustoffes. Am gefährlichsten sind schwachgebundene Asbestprodukte.

Schwachgebundene Asbestprodukte

  • Spritzasbest
  • Stopfmassen
  • Kitte
  • Putze
  • Platten
  • Pappen
  • Schnüre
  • Gewebe
  • Schaumstoffe
  • Cushion-Vinyl-Bodenbeläge

Asbestzementprodukte

  • Fassadenverkleidungen
  • Kamine
  • Dacheindeckungen
  • Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)

sonstige festgebundene Asbestprodukte

  • Fußbodenplatten sog. „Floor-Flex-Platten“ (sind im Zweifelsfall vom Sachverständigen zu beurteilen)
  • asbesthaltiger Bodenkleber

Welche gesundheitliche Auswirkungen hat Asbest?

  • Asbest ist beim Menschen eindeutig krebserzeugend: Einstufung K1
  • Asbestose (Staublunge)
  • Mesotheliom
  • Bronchialkarzinom

Welche Grenzwerte bzw. Richtwerte gibt es für Asbest?

Für den Gefahrstoff Asbest gibt es, je nach Meßsituation, unterschiedliche Grenz- bzw. Richtwerte. Diese Werte wurde von den dafür entsprechenden Stellen festgelegt. Die Wert gelten jeweils nur für „kritische“ Fasern gemäß WHO. Diese sind definiert mit einem Durchmesser D < 3µm, einer Länge L > 5µm, und einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von L : D > 3. Man spricht hier auch von lungengängigen Fasern. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf diese kritischen Fasernlängen von Asbestfasern.

  • 1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
  • Meßwert unter 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert unter 1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Sanierungserfolges
  • max. 10.000 Fasern/m³: Akzeptanzkonzentration bei Tätigkeiten mit geringer Exposition
  • 1.000 Fasern/m³ : Abluft von Lufttauschern und Asbeststaubsaugern (in einigen Bundesländern z.B. Hamburg gibt es verschärfte Vorschriften: Messwert unter 500 Fasern/m3)

Rechtliche Grundlagen von Asbestuntersuchung, Bewertung und Sanierung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Asbest-Richtlinien der Länder
  • TRGS 519
  • TRGS 905
  • TRGS 910
  • DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46 bzw. ZH1/120.46)
  • TRGS 517
  • DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664)
  • „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der LAGA

Wie werden Asbestprodukte im Gebäude beurteilt und bewertet?

Die Bewertung von Asbestprodukten ist in der Asbest-Richtlinie: „Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden“ verankert. Für die Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten gibt es ein Bewertungsformblatt, dass nach den Kriterien Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage unterscheidet. Aufgrund des Bewertungsformblattes wird jedes Produkt individuell in eine Dringlichkeitsstufe eingeordnet:

  • Dringlichkeitsstufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen getroffen und diese mindestens halbjährlich durch Luftmessungen überprüft werden.
  • Dringlichkeitsstufe II: Neubewertung nach maximal 2 Jahren
  • Dringlichkeitsstufe III: Neubewertung nach maximal 5 Jahren

Wie werden Asbestmessungen durchgeführt?

Die Probenahme bei einer Asbestmessung erfolgt über das Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492. Dazu wird über eine Pumpe circa 8 Stunden Luft durch einen goldbedampften Meßfilter gesaugt. Auf diesem Filter lagern sich dann die staubförmigen Partikel, die sich in der Atemluft befinden, ab. Sollte die Messung nicht unter normalen Nutzungsbedingungen erfolgen, so wird bei der Asbestmessung diese Nutzung simuliert. Der Meßfilter wird nach der Probennahme für die Analyse im Rasterelektronenmikroskop vorbereitet und dann dort entsprechend der oben genannten VDI-Richtlinie die Fasern auf der Filteroberfläche ausgezählt. Durch eine energiedispersive Mikroanalyse können hier Asbestfasern von anderen Fasern unterschieden werden. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Asbestfasern pro m3 Raumluft, dass über die vorgefundene Faseranzahl und dass durchgesaugte Luftvolumen hochgerechnet wird.

Welche Analysenmethoden gibt es für Asbest-Materialproben

Die derzeit gängigste und genaueste Analysemethode für Asbestmaterialproben ist zur Zeit am Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung, gemäß VDI 3866 Blatt 5 bzw. VDI Richtlinie 3877 Blatt 1 für Staubkontaktproben.

Handlungsempfehlungen

  • Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von  Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen.
  • Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
  • Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
  • vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren

Welche vorläufigen Maßnahmen gibt es bei Dringlichkeitsstufe I

  • keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und Luftbewegungen
  • Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der Nutzungsdauer)
  • Nutzungsaussetzung
  • Regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
  • Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
  • Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes

Welche Möglichkeiten gibt es für die Sanierung von Asbestprodukten

  • Methode 1: Entfernen
  • Methode 2: Beschichten
  • Methode 3: Räumliche Trennung

Literaturempfehlung

Für weitere Detailinformationen empfehle ich Ihnen das Fachbuch „Asbest – Kompendium für Betroffene, Planer und Sanierer“, bei dem ich mein Wissen zu meinem Fachgebiet Asbest als Autor mit einbringen durfte.


Fachbuch "Asbest - Kompendium für Betroffene, Planer und Sanierer"