Gerichtsurteile über Asbestprozesse

Hier finden Sie einige ausgewählte Gerichtsurteile über Gerechtsentscheidungen zu der Thematik Asbest. Die hier erwähnten Urteile sind nur eine Zuammenfassung. Für Details lesen Sie bitte den genauen Urteilstext nach bzw. fragen Ihren Rechtsanwalt, wenn Sie ein ähnliches Problem haben. Wir geben hier in keinster Weise eine Rechtsberatung zum Thema Asbest.

20.000 Euro Schmerzensgeld wegen Asbestbelastung

Urteil LG Dresden vom 25.2.2011 AZ 4 S 73/10

Das Landgericht Dresden sprach einem Mieter 20.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen einer Asbestbelastung in seiner Mietwohnung. Der Mieter hatte von einem Asbest Gutachter ein Privatgutachten erstellen lassen, das eine erhebliche Asbestbelastung durch eingebaute asbesthaltige Platten (Baufathermplatten) feststellte. Der Mieter lebte bereits in dem Zeitraum von 1990 – 2005 in dieser Wohnung und bekam nun vom Landgericht ein Schmerzensgeld zugesprochen für die psychische Beeinträchtigung, dass er in der Gewissheit leben müsse, eventuell an asbestbedingtem Krebs zu erkranken. Weiter ist der Vermieter verurteilt worden, auch gesundheitliche Schäden in der Zukunft des Mieters zu ersetzen, die durch die Asbestbelastung in der Wohnung hervorgerufen werden. Das Gericht legte dem Vermieter ein grob fahrlässiges Verschulden zur Last, weil der Vermieter zu einer umfassenden Untersuchung der Baumaterialien und davon ausgehender Gefahren verpflichtet gewesen wäre.

 

Sanierungskosten Asbest steuerlich abzugsfähig

Urteil Finanzgericht Düsseldorf vom 22.07.1999 AZ 10 K 3923/96

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in dem Urteil entschieden, dass die Kosten für die Sanierung eines mit asbesthaltigen Platten gedeckten Daches als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.

Laut einem Urteil der Bundesfinanzhof (BFH) können Asbestsanierungskosten erst dann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Laut BFH ist dies erst dann der Fall, wenn zu vermuten ist, dass Asbestfasern von dem Dach ins Haus gelangen können. Die konkrete Gefährdung muß über ein Sachverständigen Gutachen nachgewiesen werden. Ein ärztliches Attest ist dann nicht mehr erforderlich.

Asbesthaltige Fußbodenplatten und Kleber

Landgericht Berlin Urteil vom 21. Dezember 2012    Az 65 S 200/12

In einer Mietwohnung ließ ein Vermieter vorhandene asbsthaltige Fußbodenplatten nicht fachgerecht entsorgen, so dass eine Gesundheitsgefährdung für die Mieter (mit kleinen Kindern) nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vermieter haftet nun gegenüber den Kindern der Mietern für alle materiellen und immateriellen Schäden, die diesen aus der daraus resultierenden Gesundheitsgefährdung erwachsen sind bzw. noch erwachsen werden. Er haftes somit auch für asbestbedingte Krankheiten der Mieter, die eventuell erst in 20 oder 30 Jahren auftreten können.

Mietminderung wegen einer asbesthaltigen Vinyl-Bodenplatte

LG Berlin Urteil vom 16.01.2013 AZ 65 S 419/10

In einer Mietwohnung war eine asbesthaltige Fußbodenplatte gebrochen. Die Mieter minderten deshalb die Miete ihrer Wohnung. Das Landgericht Berlin bestätigte den Mietern, dass eine Mietminderung wegen dieses Mangels in Höhe von 10% der Gesamtmiete gerechtfertigt ist. Als Begründung führte das Gericht aus: „Die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung war dadurch gemindert, dass ihre Benutzung mit der Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung verbunden war. Ohne eine fachgerechte Entsorgung der beschädigten Asbestfliese war die Quelle für eine mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mit Sicherheit beseitigt, sodass die konkrete Gefahr die Wertschätzung und den ungestörten Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt hat.“

Asbest beim Hauskauf verschwiegen, Verkäufer haftet

BGH Urteil vom 27.03.2009  AZ: V ZR 30/08

Wenn ein Verkäufer einer Immobilie verschweigt, dass in der zu verkaufenden Immobilie Asbestplatten verwendet wurden, dann kann er unter Umständen vom Käufer für die Asbestsanierung dieser Produkte haftbar gemacht werden. Es spielt hierbei keine Rolle, dass es beim Bau des Haus in den 80er Jahren gebräuchlich war, Asbestplatten zu verwenden. Das Gericht ist der Auffassung, dass obwohl der Verkäufer damals gebräuchliche Baustoffe einbaute, die erst in späteren Jahren als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, er den potentiellen Käufer im Vorfeld darüber aufzuklären hat. Dies stellt rechtlich einen Sachmangel dar.

In diesem Fall könnten auch noch Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen durch arglistiges Verschweigen geltend gemacht werden.

Mieter hat Recht über Auskunft auf Asbest

Amtsgericht Schöneberg Urteil vom 19.11.2014 AZ 7 C 42/14

Gemäß Urteil des Amtsgerichtes Schöneberg hat ein Mieter ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vermieter, ob asbesthaltige Baustoffe in seiner Wohnung eingebaut sind. Der Vermieter ist hierzu zu Auskunfterteilung verpflichtet.

Aufgrund der aufgelisteten Urteile können Sie als Immobilienbesitzer, Vermieter oder auch Mieter erkennen, dass es immer wichtiger wird, vorhandene Asbestquellen in Immobilien aufzudecken und gesundheitliche Schäden durch Asbest für die Nutzer zu vermeiden. Machen Sie den ersten Schritt und lassen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Gewerbeimmobilie von einem Asbestgutachter untersuchen. Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen und beugen Sie aktuellen und zukünftigen Haftungsansprüchen vor, die bei der Thematik Asbest unkalkulierbar sind.

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