Asbestuntersuchung von Gebäuden
Asbestprodukte wurden in den vielfältigsten Anwendungsbereichen verwendet. Man schätzt, daß Asbest in circa 3500 Produkten verarbeitet und verbaut wurde. Asbest wurde bereits seit 1930 eingesetzt und die Verwendung von Asbest im Jahr 1993 mit einigen Ausnahmen verboten. Von Asbest geht, je nach Art und Zustand des Asbestproduktes, eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen aus. Viele Eigentümer und Nutzer von Gebäuden wissen nicht, dass sich in dem Gebäude asbesthaltige Produkte befinden. Um dies herauszufinden und die Gefährdung der Nutzer durch Asbest abzuschätzen, ist eine Asbestuntersuchung des Gebäudes notwendig.
Rechtliche Grundlagen für eine Gebäudeuntersuchung auf asbesthaltige Baustoffe sind im Artikel 3 der Bauordnung der Länder festgeschrieben. Dort steht:
„Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinn von Art. 1 Abs. 1 Satz 2 sowie
ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“
Basierend auf dieser Verordnung, wurde die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukte in Gebäuden“, kurz Asbestrichtlinie genannt, eingeführt. In dieser Asbestrichtlinie wird mit Hilfe eines Bewertungsformblatt die Sanierungsdringlichkeit von vorgefundenen schwachgebundenen Asbestprodukten geregelt. Weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Seite: Gefährungsabschätzung
Vor einer Asbestuntersuchung empfiehlt es sich, den genauen Umfang der Untersuchung festzulegen. Mögliche Ziele der Asbestuntersuchung können sein:
- Feststellung einer konkreten aktuellen Gefährdung durch Asbest im Gebäude (in der Regel sind dies schwachgebundene Asbestprodukte der Sanierungsdringlichkeitsstufe I).
- Feststellung von schwachgebundenen und festgebundenen Asbestprodukten, sowie von Asbestzementprodukten in Gebäuden und deren entsprechende Bewertung.
Es macht auch Sinn, im Vorfeld der Asbestuntersuchung folgende Fragen zu klären:
- Soll die Untersuchung zerstörungsfrei durchgeführt werden, oder sollen auch nicht zugängliche Bauteile, wie zum Beispiel Installationsschächte, geöffnet und mit untersucht werden?
- Sollen Anstriche, Putze, Beschichtungen, Estrich etc. mit untersucht werden?
- Sollen technische Anlagen wie zum Beispiel Heizungsanlagen und raumlufttechnische Anlagen in die Untersuchung mit einbezogen werden?
- Sollen andere Schadstoffe (PCB, Holzschutzmittel, Schimmel, etc.) im Zuge der Asbestuntersuchung mit erfasst werden?
- Wie werden die Nutzer des Gebäudes über die bevorstehende Asbestuntersuchung informiert?
Für eine Asbestuntersuchung ist es hilfreich, wenn Planunterlagen und Detailpläne des Gebäudes vorliegen. Dort kann man versteckte Installationsschächte und nicht sofort sichtbare mögliche Asbestfundstellen erkennen. Ebenso geben noch vorhandene Ausschreibungsunterlagen über mögliche verwendete Asbestprodukte Auskunft. Einige wichtige Grundsätze für die Asbestuntersuchung sind:
- es ist nicht immer das eingebaut worden, was geplant und ausgeschrieben wurde
- es ist nicht immer das abgerechnet worden, was auch eingebaut wurde
- nicht alles, was wie Asbest aussieht, ist auch Asbest.
Bei der eigentlichen Gebäudebehehung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Es empfiehlt sich, die Asbestuntersuchung des Gebäudes bei Tageslicht durchzuführen. Während der Untersuchung sollten, wenn vorhanden, Hausmeister bzw. Haustechniker für Fragen bzw. Hilfestellung zur Verfügung stehen. Wichtig ist auch, dass alle Räume zugänglich sind und Schlüssel auch für nicht oft genutzte Räume, wie zum Beispiel Technikräume, vor Ort sind. Es ist meistens auch notwendig, Möbel in Räumen zu verrücken, um dahinterliegende Bauteile zu begutachten. Eventuell sind auch technische Anlagen kurzzeitig für die Asbestuntersuchung außer Betrieb zu nehmen.
Die Untersuchung selbst sollte durch einen Spezialisten, wie zum Beispiel einen ö.v.u.v. Asbstsachverständigen, durchgeführt werden. Das Gebäude wird in Augenschein genommen und von Materialien und Produkten, in denen Asbest vermutet wird, werden Materialproben entnommen. Das Erkennen von asbesthaltigen Produkten ist selbst für einen Spezialisten nicht immer einfach. Zweifelsfrei können hier nur Materialanalysen Sicherheit über eine Asbesthaltigkeit geben. Deshalb werden die entnommenen Materialproben im Labor untersucht. Informationen über die Analyse von Materialproben finden Sie auf der Seite Asbestanalytik.
Wie kann man Asbestprodukte erkennen? In den Erläuterungen zur Asbest-Richtlinie werden einige typische Asbestprodukte wie folgt beschrieben:
- Spritzasbest ist ein weißgraues, graues oder graublaues, in der Regel weiches, mit dem Finger eindrückbares Material. Die Oberfläche ist zumeist genarbt, auch wenn sie mit einer Zementschlämme oder mit einem Farbanstrich geschützt ist.
- Asbesthaltiger Putz und leichte asbesthaltige Platten sind meist weißgrau, jedoch auch grau bis graubraun. Das Material ist relativ weich und brüchig und läßt sich mit einem spitzen Gegenstand an der Oberfläche leicht ankratzen.
- Sonstige asbesthaltige Produkte wie Pappe, Schnüre oder auch Schaumstoffe sind in der Regel ebenfalls weißgrau bis grau und weisen eine geringe Festigkeit auf.
Bei sehr vielen asbesthaltigen Produkten sind an den Bruchstellen sehr feine, abstehende Fasern zu erkennen. Aber wie schon oben erwähnt, kann man nur durch Materialanalysen sicher gehen, ob ein Produkt asbesthaltig ist oder asbestfrei. Bevor eine Asbestsanierung in Angriff genommen wird, sollte daher immer das betreffende Produkt bezüglich seiner Materialzusammensetzung analysiert werden. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Asbestsanierungsplanung und Asbestsanierung.
Informationen über asbesthaltige Produkte und deren Einbauorte finden Sie auf der Seite: Asbestfundstellen.
Für eine Asbestuntersuchung hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
- Sichtung von Bestandsunterlagen und Plänen
- Systematische Begehung aller Räume
- Entnahme von Materialproben und Kontaktproben
- Erfassung von Fundstellen und Fotoaufnahmen
- Analyse der entnommenen Proben
- Bewertung schwachgebundener Asbestprodukte
- Auslistung festgebundenen Asbestprodukte
- eventuell Empfehlungen zu vorläufigen Maßnahmen
- Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in einem Bericht
Die Untersuchung nach asbesthaltigen Bauprodukten sollte, soweit möglich, zerstörungsfrei durchgeführt werden. Diese Art der Untersuchung empfiehlt sich bei krebserregenden Gefahrstoffen, weil hierdurch eine Kontamination der untersuchten Räume und somit eine Gefährdung des Untersuchenden und der Nutzer weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
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