Durchführung einer Asbestsanierung
Für die Durchführung von Asbestsanierungen gibt es gemäß Asbestrichtlinien grundsätzlich 3 verschiedene Sanierungsmethoden für schwachgebundene Asbestprodukte
- Asbestentfernung
- räumlich Trennung
- Beschichtung
Welche Sanierungsmethode angewendet werden kann, hängt stark von dem Asbestprodukt selbst und seinem Zustand ab.
Eine Verpflichtung zur Sanierung ergibt sich nur für Asbestprodukte, die in die Dringlichkeitsstufe I eingestuft wurden. Es empfiehlt sich jedoch, wenn eine Asbestsanierung in Angriff genommen wird, auch die Produkte der Dringlichkeitsstufe II und III, sowie Asbestzement oder andere festgebundene Asbestprodukte mit in die Sanierung einzuschließen. Eine Asbestsanierung ist im Vorfeld sehr gründlich zu planen, damit das Sanierungsziel erreicht werden kann.
Bei einer Asbstsanierung müssen Schutzmaßnahmen für die Sanierungsarbeiter, Maßnahmen zum Schutz Dritter und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen und eingehalten werden.
Im Rahmen der Vorschriften gibt es für bestimmte Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten Erleichterungen in Bezug auf Schutzmaßnahme und Erfolgskontrollmessungen. Dies sind unter anderem:
- Entfernen von Asbestzementprodukten in Gebäuden
- Entfernen von Asbestzementprodukten im Freien
- Instandhaltungsarbeiten
- Arbeiten geringen Umfanges
- Arbeiten ohne Asbestfaserfreisetzung
- Arbeiten mit geringer Exposition
Eine Liste der zugelassenen Verfahren mit geringer Exposition nach der BGI 664 (DGUV Information 201-012) haben wir Ihnen auf einer separaten Seite aufgelistet.
Bei einer Asbestsanierung ist zu beachten, dass hier umfangreiche organisatiorische Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel:
- Erstellen einer Betriebsanweisung
- Meldung an Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter
- Erstellen eines Arbeitsplanes
- Unterweisung der Sanierungsarbeiter
- Bestimmung eines Koordinators und sachkundigen Aufsichtsführenden
Bei der Baustelleneinrichtung einer Asbestsanierungsbaustelle ist zu beachten, dass hier je nach Größe und Umfang der Maßnahme eine Vielzahl von Geräten, Maschinen und Schutzausstattungen benötigt werden wie zum Beispiel:
- Unterkünfte für Personal
- Sanitärcontainer
- Maskencontainer
- spezielle Abfallcontainer
- Schleusenanlagen für die Dekontamination von Mitarbeitern und Material
- Underdruckgeräte
- Notstromaggregate für Unterdruck
- Vakuumsauganlagen
- Asbest Verfestigungsanlagen
- Filteranlagen
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Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten ist der Ablauf einer Asbestsanierung wie folgt:
- rechtzeitige Anmeldung der Sanierungsarbeiten bei Gewerbeaufsamt und Berufsgenossenschaft
- Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung
- Baustelleneinrichtung
- Abschotten des Arbeitsbereiches durch staubdichte Abschottungen und Abdichten allen Öffnungen des Sanierungsabschnittes nach Außen und zu anderen Bereichen
- Herstellen eines Unterdruckes im Sanierungsbereich von 20 Pascal während der Sanierungsarbeiten durch Unterdruckanlagen und Filter
- 24 Stunden Aufzeichnung des Unterdruckes
- Einbau von Filtern für die gesteuerte Zufuhr von Frischluft im Sanierungsbereich um den geforderten 5-8 fachen Luftwechsel pro Stunde zu erreichen
- Arbeitsplatzsperrung und Kennzeichnung
- Herstellen des Zuganges zum Schwarzbereich über Personaldekontaminationsanlagen (Personalschleuse) und Materialdekontaminationsanlagen (Materialschleuse)
- Herstellen eines separaten Unterdruckes mit Aufzeichnung für Personal- und Materialschleusen
- Abnahme der Schutzmmaßnahmen durch den Aufsichtsführenden
- Beginn der Entsorgung
- Asbestprodukte beim Abbau feucht halten und Staubentwicklung vermeiden
- möglichst ohne Zerstörung der Asbestprodukte arbeiten
- Spritzasbest ist direkt mit einer Hochleistungsvakuumsauganlage abzusaugen
- Asbeststäube, die beim Abbau entstehen, sind direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen
- asbesthaltige Abfälle und asbestkontaminierte Abfälle sind direkt im Schwarzbereich zu luftdicht zu verpacken und auszuschleusen
- kontaminierte Abfälle und Einbauten, die gereinigt werden können, sind über die Materialschleuse zu dekontaminieren und auszuschleusen
- nach dem Ausbau aller Asbestprodukte sind sämtliche Oberflächen, Maschinen und Werkzeuge im Sanierungsbereich feucht zu reinigen
- gründliche visuelle Kontrolle im Schwarzbereich, dass die Asbestprodukte vollständig entfernt wurden und kein sichtbarer Staub mehr vorhanden ist (Wischtest mit weißen Tüchern)
- Aufbringen von Restfaserbindemittel auf Oberflächen, wo notwenig
- Luftreinigung von schwebenden Asbestfasern über die vorhandene Unterdruckanlage
- Erfolgskontrollmessung unter Beibehaltung aller Schutzmaßnahmen mit Nutzungssimulation
- die Schutzmaßnahmen (Unterdruck, Abschottungen, etc.) dürfen erst aufgehoben werden, wenn durch die Asbestmessung bestätigt wird, das der Messwert von 500 F/m³ und der Poissonwert von 1000 F/m³ bei der Erfolgskontrollmessung unterschritten wurden. Ist dies nicht der Fall, so ist erneut zu der Schwarzbereich und die Luft zu reinigen und erneut zu messen.
- nach erfolgreicher Erfolgskontrollmessung Abbau der Abschottungen und Schleusen und Absperrungen
- 12 Stunden Ruhe im Sanierungsbereich (keine Arbeiten)
- Feinreinigung als Naßreinigung von allen Oberflächen und auch angrenzenden Bereichen
- erneute Erfolgskontrollmessung durchführen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bereits erwähnt (Messwert unter 500 F/m³ und Poissonwert unter 1000 F/m³)