Asbestmessungen, Asbestraumluftmessungen:

Basierend auf der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“ (Asbest-Richtlinie) sind für den Erfolg einer Asbestsanierung bzw. zum Nachweis der Wirksamkeit von vorläufigen Maßnahmen Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft durchzuführen. Diese Messungen sind nach der VDI-Richtlinie 3492 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.

Erfolgskontrolle nach Abschluss einer Asbestsanierung

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist vor der Aufhebung der Schutzmaßnahmen eine Erfolgskontrollmessung durchzuführen, die belegt, dass

  1. die Asbestfaserkonzentration weniger als 500 F/m³ beträgt und
  2. die Obergrenze der Anzahlkonzentration von Asbestfasern berechnet nach der Poisson-Verteilung (95% Vertrauensbereich) unterhalb von 1000 F/m³ liegt.

Hierbei gelten folgende Konditionen für die Fasern:

  • Faserlängen L ≥ 5 µm
  • Faserdurchmessern D < 3µm
  • Verhältnis von Faserlänge zu Faserdurchmesser L:D > 3:1

Nach dem Aufheben der Schutzmaßnahmen und vor der erneuten Nutzung der sanierten Räume durch Dritte ist noch eine weitere Erfolgskontrollmessung durchzuführen, für die die gleichen Bedingungen gelten, wie oben beschrieben.

Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit von vorläufigen Maßnahmen

Zur Kontrolle der Wirksamkeit von vorläufigen Maßnahmen ist eine Asbestfasermessung durchzuführen, die belegt, dass

  • die Asbestfaserkonzentration weniger als 1000 F/m³

Es gelten die gleichen Konditionen für die Fasern, wie bei der Erfolgskontrollmessung nach Abschluss der Asbestsanierung beschrieben.

Asbestmessung zum Nachweis Schutz Dritter

Zur Kontrolle zum Schutz Dritter bei Asbestsanierungen ist eine Asbestfasermessung durchzuführen, die belegt, dass

  • die Asbestfaserkonzentration weniger als 1000 F/m³ beträgt.

Es gelten die gleichen Konditionen für die Fasern, wie bei der Erfolgskontrollmessung nach Abschluss der Asbestsanierung beschrieben.

Bündel von Chrysotilabestfasern auf einem Messfilter im REM bei 8960 facher Vergrößerung Bündel von Chrysotilabestfasern auf einem Messfilter im REM bei 8960 facher Vergrößerung

dünne Asbestfaser auf Meßfilter im REM dünne Asbestfaser auf Meßfilter im REM

chrysotilasbest-filter
stark belegter Filter mit Faserbündel und -büschel sowie zahlreichen Einzelfasern. Vergrößerung 2660 fach


Probennahme für Asbestmessungen der Raumluft:

Die Messungen erfolgen mit Probenahmegeräten, die über einen Zeitraum von circa 8 Stunden die Raumluft auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat absaugen. Die Partikel in diesem Luftstrom werden auf dem Filter abgeschieden und können dann im Labor ausgewertet werden. Die Asbestmessungen werden gemäß VDI-Richtlinie 3492 durchgeführt. Während der Asbestmessung wird die Nutzungssimulation in der Umgebung des Messgerätes, wie in der VDI-Richtline 3492 beschrieben, durchgeführt.

Analysenmethode für Filter von Asbestfaserkonzentrationsmessungen:

Filter von Asbestmessungen werden gemäß VDI 3492 nach umfangreicher Vorbereitung im  Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung analysiert. Dort werden nach einem definierten Verfahren die Fasern auf einem kleinen Teil des Filters ausgezählt. Jede einzelne gefundene Faser wird mit der EDXA auf Asbest überprüft. Die gezählte Anzahl der Asbestfasern auf dem analysierten Teilstück des Filters wird auf das gesamte Luftvolumen hochgerechnet. Das Ergebnis muss nach der Sanierung bei weniger als 500 Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft liegen. Eine Sanierung ist als erfolgreich anzusehen, wenn die oben genannten Meßwerte bzw. Poissonwert unterschritten werden.

rem2Rasterelektronenmikroskop
remdetailProbenwechsel in der Vakuumkammer des REM
remenergiedispersive Röntgenmikroanalyse EDXA