Künstliche Mineralfasern, KMF, TRGS 521

Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien des Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Dort steht:



„Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder verwendet werden:


  1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium und Barium),
  2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten.“





Bei künstlichen Mineralwollen gibt es somit grundsätzlich 2 Arten nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung zu unterscheiden:

  1. Alte Mineralwolle-Dämmstoffe: Diese erfüllen die Kriterien nicht.
  2. Neue Mineralwolle-Dämmstoffe: Diese erfüllen die Kriterien.

Bei den neuen Mineralwolle-Dämmstoffen sind nur die Mindestschutzmaßnahmen zum Schutz vor mineralischen Stäuben zu ergreifen. Der Umgang mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen ist nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig. Für diese Arbeiten mit alten Mineralwolle-Dammstoffen gilt die Technische Regel TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“.

Für die neuen Mineralwolle-Dämmstoffe gelten folgende Kriterien:


  • der Kanzerogenitätsindex (KI) muß kleiner oder gleich 40 sein
  • der Durchmesser der Fasern muß größer als 3 µm sein. Dann sind diese Fasern nicht lungengängig
  • die Fasern müssen eine ausreichende Biolöslichkeit aufweisen, d. h. die Halbwertzeit der Biolöslichkeit muß 40 Tage oder weniger betragen.

Neue Mineralwolle-Dämmstoffe müssen mindestens eine der drei oben genannten Kriterien erfüllen, damit diese noch verkauft werden dürften. Am einfachsten lassen sich die neuen Mineralfasern am RAL Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ nach Richtline 97/69/EG erkennen. Seit dem Jahr 1996 werden in Deutschland nur noch neue künstliche Mineralfaserdämmstoffe hergestellt.


Was sind künstliche Mineralfaser-Dämmstoffe?

Man unterscheidet bei den künstlichen Mineralfasern zwischen Steinwolle und Glasfasern. Steinwolle sind künstlich hergestellte Fasern aus geschmolzenen Gesteinen, während Glaswolle, wie der Name schon sagt, künstliche Fasern aus geschmolzenem Glas sind. Für die Herstellung von Glaswolle wird zu 70% Altglas verwendet. Die Herstellung erfolgt im Ziehverfahren, Blasverfahren und Schleuderverfahren, oder aus einer Kombination der verschiedenen Verfahren.


Wo werden künstliche Mineralfaser-Dämmstoffe eingesetzt?

KMF finden Einsatz in vielfältigen Anwendungen der Wärmedämmung, Schalldämmung und des Brandschutzes.


Machen künstliche Mineralfasern (KMF) krank?

Folgende Krankheiten können durch künstliche Mineralfasern auftreten:


  • Juckreiz: Hier spießen sich größere Fasern in die Haut und rufen dort eine Rötung und Juckreiz hervor.
  • Allergien: Allergien werden nicht durch die Mineralfasern selbst hervorgerufen, sondern durch die bei der Herstellung verwendeten Zuschlagstoffe
  • Reizung der Augen und Atemwege: Wie auch durch anderen mineralischen Staub können die Augen, die Atemwege des Rachens und der Nasenschleimhaut gereizt werden und es kann zu einer Beeinträchtigung der Lungenfunktion durch hohe Staubbelastung  führen
  • Krebspotential: lungengängige und entsprechend bioresistente Fasern können Krebs erzeugen

 Was ist der Unterschied von künstlichen Mineralfasern und Asbestfasern?

Asbestfasern spalten sich in der Länge und werden somit immer dünner und lungengängiger und somit auch gefährlicher. Künstliche Mineralfasern brechen der quer zur Faser und werden dadurch immer kürzer, der Durchmesser der Fasern verringert sich dadurch aber nicht.

Ein weiterer Unterschied ist die Biolöslichkeit, d. h. die Beständigkeit der Fasern im Körper. Asbestfasern bleiben, je nach Asbestart, zwischen 20-100 Jahre im Körper und bergen deshalb eine langfristige Krebsgefahr. Neue künstliche Mineralfasern haben nur ein kurze Verweildauer von wenigen Wochen bis Monaten im Körper, bzw. zerbrechen in immer kleinere Teile und verlieren dadurch ihre krebserzeugende Wirkung. Alte künstliche Mineralfasern haben eine Halbwertszeit von einigen hundert Tagen im Körper.



Weitere Information über künstliche Mineralfasern finden Sie in der Handlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der TRGS 521Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.