Asbestsachverständiger

abestuntersuchung, asbestmessungen von Gebäuden

Asbestsachverständiger ö.b.u.v.
Thomas Nowak

Asbestuntersuchung von Gebäuden: KrokydolithasbestAsbestuntersuchung von Gebäuden:

Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griechisch: asbestos = unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest eingesetzt z. B. für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte.


Sachverständigenbüro Thomas Nowak:

In dem Bereich Asbestuntersuchung, Asbestsanierungsplanung und -überwachung bin ich bereits seit 1988 erfolgreich tätig. Durch die Bestellung von der IHK Nürnberg als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich sowohl für die Industrie Asbestgutachten und bin auch als Gerichtsgutachter für den Bereich Asbest zugelassen. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gern ein Angebot für Asbestuntersuchungen, Asbestmaterialuntersuchungen, Asbestmessungen, Sanierungskonzepte, Sanierungsplanungen, Überwachung und Abnahme von Asbestsanierungsbaustellen.
 

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Grundlagen in Zusammenhang mit dem Schadstoff Asbest

 

Eigenschaften
  • Unbrennbarkeit
  • chemische Beständigkeit
  • elektrische und thermische Isolierfähigkeit
  • hohe Elastizität und Zugfestigkeit
  • Verspinnbarkeit (teilweise)
  • gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
  • Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)
Asbestarten:
Vorkommen im Gebäude Schwachgebundene Asbestprodukte:
  • Spritzasbest
  • Stopfmassen
  • Kitte
  • Putze
  • Platten
  • Pappen
  • Schnüre
  • Gewebe
  • Schaumstoffe
  • Cushion-Vinyl-Bodenplatten

Asbestzementprodukte:

  • Fassadenverkleidungen
  • Kamine
  • Dacheindeckungen
  • Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
  • (sind im Zweifelsfall vom Sachverständigen zu beurteilen)
  • Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)
Gesundheitliche Wirkung
  • beim Menschen eindeutig krebserzeugend:
    Einstufung K1
  • Asbestose
  • Mesotheliom
  • Bronchialkarzinom

(für "kritische" Fasern gemäß WHO):
D < 3µm, L > 5µm, L : D > 3)

Grenz- bzw. Richtwerte
  • 1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
  • Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert 1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Sanierungserfolgs
  • 15.000 Fasern/m³: Arbeitsplatzgrenzwert (Zielgruppe: Beschäftigte bei ASI-Arbeiten)
  • 1.000 Fasern/m³ : Abluft von Lufttauschern und Asbeststaubsaugern  
Rechtliche Grundlage/
Vorschrift  
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Asbest-Richtlinie
  • TRGS 519
  • TRGS 905
  • ZH 1/120.46
Beurteilungsgrundlage   Asbest-Richtlinie: "Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden": nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage
  • Dringlichkeitsstufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen getroffen und diese mindestens halbjährlich durch Luftmessungen überprüft werden. 
  • Dringlichkeitsstufe II: Neubewertung nach maximal 2 Jahren 
  • Dringlichkeitsstufe III: Neubewertung nach maximal 5 Jahren 
Probenahme Messung Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492,  Probenahmedauer: ca. 8 Stunden 
Analysenmethode   Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung, gemäß VDI 3492
Handlungsempfehlungen  
  • Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von  Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen. 
  • Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
  • Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
  • vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren 
Vorläufige Maßnahmen
  • keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und Luftbewegungen
  • Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der Nutzungsdauer)
  • Nutzungsaussetzung
  • Regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
  • Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
  • Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes 
Sanierungsmöglich-
keiten
  • Methode 1: Entfernen 
  • Methode 2: Beschichten 
  • Methode 3: Räumliche Trennung
 
 
  
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Th. Nowak
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Here you will find information about mesothelioma and asbestos in English.


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