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Solaranlage / Photovoltaikanlage auf Asbestzementdach verboten?

Seit der Novelierung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2010 ist es verboten Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung auf bestehenden Asbestzementdächern zu installieren. Gemäß Anhang II der Gefahrstoffverordnung sind nur noch Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Unter diese Kategorien fallen aber nicht Aufständerungsarbeiten oder das Anbringen einer Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen.

 

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