Diese TRGS gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen und beschreibt die für diese Tätigkeiten anzuwendenden Schutzmaßnahmen. Nach dem Asbestverwendungsverbot in Deutschland kommt diese Vorschrift heutzutage kaum mehr zu Anwendung. Da die Herstellung von Asbestprodukten bis auf sehr wenige Ausnahmen beschränkt ist.
Ausgabe: Februar 2013
geändert und ergänzt: 20.3.2014
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