Die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ liegt jetzt in der aktuellen Ausgabe März 2015 vor und wurde geändert und ergänzt. Die Änderungen betreffen den Arbeitsschutz. Der Paragraph 13.3 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ wurde neu gefasst und eingefügt.
Die Veröffentlichung der Änderungen der TRGS 519 erfolgte im GMBl Ausgabe Januar 2014, S. 164-201 [Nr. 8/9] am 20.3.2014.
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